Jahrgangsstufen 10 – 13 (Zielaltersgruppe 17 – 25 Jahre)
Als die Väter des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 diesem Satz den ersten Platz in der Geburtsurkunde der Bundesrepublik Deutschland einräumten, war das schlimmste Kapitel der deutschen Geschichte noch zum Greifen nah. Die Wunden, die Hitler und seine Gefolgschaft hinterlassen hatten, waren noch frisch: Sechs Millionen ermordete Juden, Euthanasie-Programme für unheilbar Kranke, Verfolgung und Vernichtung Andersdenkender, Millionen gefallener Soldaten, unendliches Leid und Verwüstung infolge des von Hitler begonnenen Krieges.
Damit sind nur einige Ungeheuerlichkeiten des NS Unrechtsstaates genannt. Den Aufstand des Gewissens konnten seine Machthaber dennoch nicht verhindern oder unterdrücken. Selbst in den Augenblicken schlimmsten Grauens verschaffte sich die Würde des Menschen immer wieder Gehör: In Gestalt des Widerstandes mutiger Männer und Frauen, derer heute noch am 20. Juli gedacht wird. Dieser Tag will die Nachwelt an sie alle und ihren „lautlosen Widerstand“ erinnern, darüber hinaus aber auch an das Attentat auf Hitler und an uns bekannte Persönlichkeiten wie Stauffenberg, Beck, Gördeler, die Geschwister Scholl, den evangelischen Pfarrer Niemöller oder den Pater Kolbe. Beachtenswert sind auch die „stillen Helden“, die sich – ohne großen Bekanntheitsgrad erlangt zu haben – dem unmenschlichen System entgegensetzten.
Folgende Aufgabenideen stehen zur Auswahl:
Wählt eine bekannte oder weniger bekannte Persönlichkeit und findet die Motive ihres Widerstandes gegen die Hitler-Diktatur heraus.
Schreibt ein Grundsatzreferat und sucht die geistige und ethische Plattform, auf der der Artikel I des Grundgesetzes und die ihm folgenden Artikel aufbauen.
Überlegt, welche Epochen der europäischen Geschichte hier Spuren hinterlassen haben. Nur stichwortartig seien in diesem Zusammenhang genannt:
Vergleicht die politische Ethik unserer Verfassung mit der eines osteuropäischen Landes nach dem Zusammenbruch des Sowjetimperiums.
Nur als Anregung fügen wir die Präambel und die ersten Artikel der Verfassung der Polnischen Republik vom 2. April 1997 an, mit der sich der Geist der oben genannten Epochen besonders gut nachvollziehen lässt.
Ihr könnt aber auch die Verfassung jedes beliebigen anderen ehemaligen Ostblocklandes nach 1990 heranziehen, die euch in dieser Hinsicht interessant erscheint.
Vergleicht die deutsche mit osteuropäischen Nationalhymnen der postkommunistischen Ära und zeigt, welches geistige Potential und welche politische Ethik sich in ihnen wieder finden.
Nun ein anderer Akzent: Dass die Menschenwürde kein Abstraktum, sondern gelebte Wirklichkeit und ständiger Auftrag ist, erkennt man auch häufig an den Namen der Schulen in der Bundesrepublik Deutschland, die an eine bedeutende Persönlichkeit erinnern. Denn die Namensgebung will deren zeitlosen Vorbildcharakter hervorheben.
Findet heraus, welcher Geist, welche Botschaft, welcher Auftrag im Namen eurer Schule zum Ausdruck kommen und erörtert, inwieweit dieser Name oder die hinter ihm stehende Persönlichkeit einen Beitrag zum Artikel I des Grundgesetzes geleistet hat oder leistet. Ihr könnt aber auch andere Schulen, die sich in eurer Umgebung befinden, berücksichtigen.
Wenn ihr Schulen aus dem osteuropäischen Ausland kennt, möglicherweise sogar eine Partnerschule habt, könnt ihr sie einladen, ihrerseits einen Beitrag zu leisten, und auf diese Weise ein Gemeinschaftsprojekt starten.
Und schließlich noch ein Rückblick in die Vergangenheit: Das geteilte Europa nach dem Zweiten Weltkrieg gehört zwar mittlerweile der Geschichte an, doch lohnt sich ein Rückblick, da so klar wird, dass Menschenwürde und Freiheit keineswegs immer Selbstverständlichkeiten waren.
– Vergleicht vor diesem Hintergrund Artikel I des Grundgesetzes mit dem ersten Artikel ( Absatz 1) der Verfassung der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vom 9. August 1968, wo es heißt: „Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat deutscher Nation. Sie ist die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land, die gemeinsam unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirklichen.“ ( Ähnlich definiert war die Rolle der Kommunistischen Partei auch in anderen Satelliten des ehemaligen Sowjetimperiums.) Eruiert den Geist, der diese Verfassung geprägt hat.
Schlagt bei euren Überlegungen immer wieder den Bogen zum Ausgangsthema (die Unantastbarkeit der Menschenwürde) zurück.
Mit diesen Aufgabenbeispielen sind nur Impulse gesetzt, die ihr aufgreifen, beliebig akzentuieren und erweitern könnt. Jedes logisch aufgebaute Konzept ist denkbar.
Das Thema soll ein Beitrag zur politischen Bildung junger Menschen sein. Es soll sie zu einer Auseinandersetzung mit der politischen Ethik der freiheitlichen Demokratie veranlassen und sie über den totalitären Charakter des ehemaligen Sowjetimperiums nachdenken lassen. Zugleich soll das Thema den Schülerinnen und Schülern den Sinn für das ethische und gesellschaftliche Fundament der täglich von ihnen aufgesuchten Institution Schule erschließen und ihnen helfen, sich mit ihrer eigenen Schule und deren Geist zu identifizieren. Das Projektthema gehört zum Pflichtprogramm in der Sekundarstufe II – hier: Menschenrechte in historischer Perspektive.
Geschichte, Sozialwissenschaften, Religion, Politik (auch fächerübergreifend)
Einzelarbeiten, Gruppenarbeiten, Partnerarbeiten, Facharbeiten, Hausarbeiten